• Wutchilli@feddit.de
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    1 year ago

    Habe ich es richtig verstanden dass dadurch auch die ganzen einmal verwendbaren vapes verboten werden?

    • mirisbowring@lemmy.primboard.de
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      1 year ago

      Die sind ja auch Ausgeburten der Hölle!

      Bei Mobilen Endgeräten kann ich es irgendwie nachvollziehen, Akkus platzsparend zu verkleben um Gewicht und Formfaktor gering zu halten und damit die Portabilität zu erhöhen.

      Aber diese Einwegvapes sind das umweltfreundlichste, was mir je untergekommen ist.

      • Wutchilli@feddit.de
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        1 year ago

        Auf jeden Fall, auch wenn ich es “vermissen” werde gratis gute Lithium Akku auf der Straße sammeln zu können.

  • Cegorach@feddit.de
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    1 year ago

    mit hundert Ausnahmen

    z.b. alles was Staub- oder Wasserdicht sein muss ist ausgenommen (ja, Spritzwasser reicht) - zack! alle Telefone, Uhren und Tablets nicht betroffen.

    Und alles was einigermaßen Haltbarkeit der Akkus vorgeben kann (afair 80% Kapazität nach 2000 Ladezyklen oder so) ist auch ausgenommen - Zack! alles mit aktuellem Lipo oder so auch ausgenommen

    • Aetherion@feddit.de
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      1 year ago

      Heißt, der Beschluss ist wieder nur reiner Populismus? Ich hatte wirklich gehofft, dass dies die große Revolution wäre.

    • patryk@feddit.de
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      1 year ago

      Handy-Akkus dürfen weiterhin verklebt werden, wenn die Geräte wasserfest sind. Es gibt dann aber Regelungen bezüglich der Lebensdauer

      • Atemu@lemmy.ml
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        1 year ago

        Das ist sorgfältig so formuliert, dass das wirklich nur Geräte ausnimmt, die speziell für den Unterwassergebrauch gemacht sein:

        Um die Sicherheit der Endnutzer zu gewährleisten, sollte in dieser Verordnung für Gerätebatterien in Bezug auf Geräte, die Gerätebatterien enthalten und speziell dafür ausgelegt sind, während des aktiven Betriebs hauptsächlich in einer Umgebung eingesetzt zu werden, in der regelmäßig Spritzwasser-, Strahlwasser- oder Unter-Wasser-Bedingungen herrschen und die abwaschbar oder abspülbar sein sollen, eine begrenzte Ausnahme von den für Gerätebatterien geltenden Entfernbarkeits- und Austauschbarkeitsanforderungen vorgesehen werden.

        Auf Smartphones trifft das nur selten zu; die sind zwar oft wasserfest, aber offensichtlich nicht dafür gemacht, hauptsächlich Unterwasser benutzt zu werden.

        Selbst wenn es wasserfest ist, muss man, wenn sicherheitstechnisch möglich, das Gerät so gestalten, dass sich der Akku tauschen lässt:

        Diese Ausnahme sollte nur dann gelten, wenn es nicht möglich ist, das Gerät dahingehend anders auszulegen, dass die Sicherheit des Endnutzers und die sichere Weiterverwendung des Geräts gewährleistet ist, nachdem der Endnutzer die Batterie unter ordnungsgemäßer Befolgung der Gebrauchsanweisung entfernt und ausgetauscht hat.

        Es gibt jetzt schon IP68-Rated Smartphones mit austauschbarem Akku, von daher…

        So, und wenn das auch nicht möglich ist, dann muss man das immernoch von unabhängigen reparierbar machen lassen:

        Wenn die Ausnahme gilt, sollte das Produkt so ausgelegt sein, dass die Batterie nicht von Endnutzern, sondern nur von unabhängigen Fachleuten entfernt und ausgetauscht werden kann.

        Das absolute “🖕-Apple-Gesetz”. Holy Shit.

        Wer hat dieses Gesetz geschrieben und wie zur Hölle haben die das an CDU und deren “Freunden” vorbeigemogelt?