Hi,

ich hab letztes Jahr relativ teuer Brennholz im Internet bestellt. Wurde auch geliefert und nach ein bisschen Gemecker wurde auch der Mangel ausgeglichen (Es wurde Mindermenge geliefert. Ich kann es nicht beweisen, aber ich denke Absicht, denke mal Beschwerdequote ist gering. Aber das Problem wurde nach eingien Mails und Anrufen gelöst.

Laut Rechner bekomme ich von der Bundesregierung dafür ca. 280€ Härtefall-Hilfe.

Das Problem: ich habe nie eine richtige Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer bekommen. Ich hab damals auch nicht wirklich drauf geachtet und von einer Härtefallhilfe war noch lange keine Rede.

Ich habe eine Bestellbestätigung und ich habe einen Kreditkartenbeleg. Aber um den Zuschuss zu bekommen muss ich eine Rechnung einreichen.

Jetzt renne ich seit über 6 Wochen dem Lieferanten hinterher. Sitzt im Ausland - hat zum Glück eine deutsche Steuer ID, das ist nämlich auch Vorraussetzung für die Hilfe.

Werde Woche für Woche vertröstet. Systemumstellung, …, blablabla.

Ich hab jetzt schonmal recherchiert. Irgendwie hat man Recht auf eine Rechnung, irgendwie auch wieder nicht.

Wer zum Ausstellen einer Rechnung verpflichtet ist, ergibt sich aus § 14 Abs. II UstG. Demnach besteht die Pflicht zur Rechnungsstellung in erster Linie für Geschäfte zwischen zwei Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern besteht eine Pflicht zur Rechnungsstellung nur, wenn Werklieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück Inhalt des Vertrags sind. Also Leistungen, die sich auf die Bebauung, Verwertung, Nutzung oder Unterhaltung eines Grundstücks beziehen. Dazu zählen in erster Linie alle Leistungen im Zusammenhang mit einem Hausbau oder einer Haussanierung bzw. -renovierung oder Gartenarbeiten. Für alle anderen Geschäfte hat der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer lediglich Anspruch auf einen Zahlungsbeleg. In der Praxis stellen aber Unternehmer auch für solche Geschäfte häufig automatisch eine Rechnung aus. Einen Anspruch haben die Kunden hierauf aber nicht.

Siehe z.B. https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Rechnungen-und-Mahnungen-was-Verbraucher-wissen-sollten-__a158638.html

Für 280€ jetzt einen Rechtsanwalt einschalten? Kann ich die beim Finanzamt “anschwärzen”?

Habe ich als Verbraucher irgendeinen Hebel?

Was würdet ihr tun? - Ausser den Shop negativ bewerten 🤷

  • n0x0n@feddit.de
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    1 year ago

    Jo, aber wie gesagt: Auf eine Rechnung hat Du keinen gesetzlichen Anspruch, auf eine Quittung schon.

    Ich würde an Deiner Stelle einen letzen Versuch machen und ihnen mit der Steuerbehörde drohen. Sollten sie Dir dann keine Quittung ausstellen: Verdacht auf Steuerhinterziehungen.

    • aslmx@feddit.deOP
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      1 year ago

      Hab tatsächlich am Wochenende noch eine Rechnung bekommen. Leider in der Heimatsprache des Lieferanten (EU Ausland) und der lokalen Steuernummer. Hab jetzt nochmal direkt an die Lokale eMail Adresse (nicht die Deutsche Support Adresse) geschrieben (in 3 Sprachen…) und bin mal gespannt ob sie mir nochmal eine “richtige” Rechnung ausstellen. Sonst werde ich es mal mit der Rechnung und anderen Dokumenten versuchen dir Härtefall Hilfe zu beantragen.