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    1 year ago

    Es gehört halt zum guten Ton, wenn man sich von einem fremden Werk zu einem Eignen inspirieren lässt, dieses auch zu nennen. Daher sollte auch bei jedem Ergebnis der KI auch die Quellen als Beleg genannt werden. Ich bin gespannt, welche Ideen da zum Thema Urheber-, Leistungsschutz- oder einem Zukunftsgesetz zustande kommen. Interessant finde ich da im Moment den UrhG §44b Satz 3 und wie der vll. mit der Sache kolidiert.