Gefangene können nach einer rechtswidrigen körperlichen Durchsuchung eine Entschädigung verlangen. Landgerichte müssen die Europäische Menschenrechtskonvention und Urteile des EGMR beachten, entschied das Bundesverfassungsgericht. Von Max Bauer.
Willkürliche Eingriffe sind (hoffentlich) kein Alltag. Verhältnismäßigkeit und stichaltige Begründung der Notwendigkeit, Dokumentation der Häufigkeit/Anlass/Funde (damit man überprüfen kann ob das Sinn gemacht hat und wann es zu viel wird), plus professionelle Durchführung von geschultem Personal in entsprechender Umgebung ist schon Vorraussetzung. Ansonsten sind wir nicht in einer JVA sondern im Gulag.
Willkürliche Eingriffe sind (hoffentlich) kein Alltag. Verhältnismäßigkeit und stichaltige Begründung der Notwendigkeit, Dokumentation der Häufigkeit/Anlass/Funde (damit man überprüfen kann ob das Sinn gemacht hat und wann es zu viel wird), plus professionelle Durchführung von geschultem Personal in entsprechender Umgebung ist schon Vorraussetzung. Ansonsten sind wir nicht in einer JVA sondern im Gulag.
Ich war selbst 3 Jahre in Haft in RLP.
Solche Durchsuchungen sind normales Vorgehen gewesen.
Stand 2022