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    1 year ago

    Das Verfassungsgericht veröffentlich seine Urteile. Gab hier zwei (hoffentlich ist das den Landrichtenr etc. peinlich).

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/05/rk20230519_2bvr007822.html

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/09/rk20200923_2bvr181019.html Habe das nur überflogen, aber anscheinend ist es schlichtweg illegal solche Untersuchungen zum Alltag zu machen. Man braucht einen spezifischen Grund.

    Diese Wertung liegt auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugrunde, die bei der Auslegung der Grundrechte des Grundgesetzes maßgeblich zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 128, 326 <368 f.>; 111, 307 <317>; 120, 180 <200 f.>; 128, 326 <370 f.>). Mit Entkleidungen und der Inspektion von Körperöffnungen verbundene Durchsuchungen können danach durch die Erfordernisse der Sicherheit und Ordnung der Haftanstalt gerechtfertigt sein; sie müssen aber in schonender Weise – unter anderem außerhalb möglichen Sichtkontakts anderer Gefangener oder nicht notwendigen, anwesenden Personals – und dürfen nicht anlasslos, routinemäßig und unabhängig von Verdachtsgründen durchgeführt werden