• Maturi0n@feddit.de
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    1 year ago

    Absolut widerlich. Ich kann mir vorstellen, dass bei dem alten Typen schwerwiegende psychische Probleme vorliegen und der Verlust des Sohnes, der Frau und die Tat des Sohnes das alles noch verschlimmert haben. Aber man müsste doch den Typen irgendwie juristisch für sowas belangen können bzw. ihm das unter Androhung von Konsequenzen verbieten.

    • Strühfückchen@feddit.de
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      1 year ago

      Hast du den Artikel gelesen? Bei der Anzahl an Vergehen sollten die Konsequenzen eigentlich schon dafür gesorgt haben, dass er mal endgültig sein Verhalten ändert, bzw Ruhe gibt. Das war wohl noch nicht genug. Kann man nur hoffen, dass sich bei dem Alter das Problem zeitnah von alleine erledigt. Ich wünsche den Angehörigen der Opfer die Kraft, das auszusitzen.

    • martin_uieafa@feddit.de
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      1 year ago

      aber man müsste doch den Typen irgendwie juristisch für sowas belangen können […]

      Gibt es.

      Zitat:

      Bei Verstößen gegen ein Kontaktverbot im Zivilrecht können verschiedene Sanktionen verhängt werden. So kann beispielsweise ein Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft verhängt werden. Auch Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden, wenn durch den Kontaktverstoß ein Schaden entstanden ist. Das Gericht kann auch weitere Maßnahmen ergreifen, um das Kontaktverbot durchzusetzen, beispielsweise die Einholung eines Zwangsgeldes.

      Edit: Okay, scheint so, als ob das schon in der Mache ist, aber die deutsche Justiz mahlt hier mal wieder in ganz eigenem Tempo.