• Ephera@lemmy.ml
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    2 days ago

    Habe gehört, dass der nur für die interne Verwendung gedacht ist, was für mich auch zu einem gewissen Grad Sinn macht, weil auch nicht-öffentliche Information in den Bericht eingeflossen sind (also die sich das BfV mit geheimdienstlichen Mitteln erschlossen hat).

    Aber mal schauen. Einen gekürzten oder großzügig geschwärzten Bericht könnte man ja trotzdem bereitstellen.

    • kossa@feddit.org
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      2 days ago

      Ne, nachrichtendienstliche Mittel dürfen sie ja ab jetzt erst einsetzen, das basiert alles auf öffentlicher Beobachtung.

      Edit: ist Blödsinn

      • Ephera@lemmy.ml
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        2 days ago

        Steht im Artikel anders und habe ich auch den ARD-Sicherheitsexperten schon explizit sagen gehört, dass durch die neue Einstufung keine offizielle Änderung daran passiert. Vom Artikel:

        Im Februar 2021 wurde die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall heraufgestuft, […]
        Mit der Einstufung als Verdachtsfall darf der Verfassungsschutz auch sogenannte nachrichtendienstliche Mittel bei der Beobachtung einsetzen, wie beispielsweise die Anwerbung menschlicher Quellen oder Finanzermittlungen durchführen. Auch Maßnahmen zur Kommunikationsüberwachung sind zulässig, allerdings nur nach vorheriger Genehmigung durch die G10-Kommission des Deutschen Bundestags.

        Also die Abstufung ist:
        Normale Partei → Prüffall → Verdachtsfall → Gesichert rechtsextremistisch