Die Einstufung als »gesichert« rechtsextrem senkt die Hürden für eine Beobachtung der Partei mit sogenannten nachrichtendienstlichen Mitteln. Möglich wird damit die Observation von Treffen, das Abhören von Telefonen und das Anwerben von Informanten.

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Das Gutachten soll rund 1100 Seiten umfassen und zahlreiche Belege enthalten, die den verfassungsfeindlichen Charakter der Partei untermauern.

Nach Angaben des Verfassungsschutzes sei »das ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis«, das in der Partei vorherrsche, »nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar«. Die AfD betrachte etwa Deutsche »mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern« nicht als gleichwertige Angehörige des deutschen Volkes, teilte die Behörde mit. Politiker der Partei agitierten zudem »fortlaufend« gegen Geflüchtete und Migranten.

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