Die Wirkstoffe [in Frauengold] waren Auszüge aus verschiedenen Pflanzen mit Wein, der Alkohol-Gehalt betrug mindestens 16,5 Volumenprozent. Am 19. August 1981 wurde Frauengold vom Bundesgesundheitsministerium verboten, weil es Aristolochiasäuren enthielt. Diese Wirkstoffe der Osterluzei (Aristolochia clematitis) gelten als krebsfördernd und nierenschädigend.
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