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“Offen ist, wie vor allem die potenzielle Gesichtserkennung mit den Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem AI Act zusammenpassen soll.”
Ganz einfach: gar nicht!Das Feature wird es in Deutschland so nicht geben, das ginge im Nu vor Gericht.
Bislang betont Meta immer wieder, dass die Privatsphäre der Nutzer und der Personen in deren Umfeld wichtig ist.
Taten sie das?
Ja, das ist deren Einnahmequelle
Ah, sie wollen also nur unser Bestes?
^unser Geld^
Na dann sollten wir alle schon mal anfangen uns mit dem Thema Make-up und Dazzle Tarnung auseinanderzusetzen.