Verschiedengeschlechtliche Paare, die nicht heiraten wollen und auch gleichgeschlechtliche Paare, die sich nicht eintragen lassen wollen, sich aber rechtlich absichern möchten, können einen Konkubinatsvertrag abschliessen.
privatrechtlicher Vertrag
Auch kann man bereits festlegen, wer z. B. ausziehen muss, wenn es zu einer Trennung kommt und wer den Mietzins bezahlt, wenn ein Partner auszieht. All diese Fragen können schon ein Konfliktpotential bergen, das durch einen Konkubinatsvertrag vermieden werden kann.
etc
Weiß nicht, wie üblich/anerkannt das in Deutschland ist, die meisten Treffer hatte ich auf Schweizer Seiten.
https://www.familienrechtsinfo.ch/eherecht/konkubinatsvertrag/
etc
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