Das Bundesarbeitsgericht hatte 2022 grundsätzlich entschieden: Die Arbeitszeit von Beschäftigten muss erfasst werden. Bundesarbeitsminister Heil wollte Details im Frühjahr regeln. Doch das Gesetz steckt fest.
Kommentar: Da war doch was, hatte tatsächlich beinahe schon wieder vergessen und es scheint da tatsächlich nicht viel zu passieren. Wobei ich dass als Thema schon auch wichtig finde, betrifft schließlich irgendwie fast alle.
Ich denke dass man auch ohne den Artikel zu lesen direkt wieder erahnen kann welche Partei im blockieren mal wieder Spitzenreiter spielen will.
Soweit ich das in Erinnerung habe, reicht eine App oder eine Website, wo man händisch zu Arbeitsbeginn die Uhrzeit einträgt und zu Arbeitsende dann ebenfalls, vollkommen aus. Gibt hier auch ein Gutachten, wo das auf Seite 90 und folgend beschrieben wird: https://www.hugo-sinzheimer-institut.de/fpdf/HBS-007627/p_hsi_schriften_32.pdf