Steuerlich soll es keine Unterschiede zwischen GmbH und GmgV geben. Das würde eine Steuerlast von circa 30 Prozent bedeuten. Vermögen der neuen Unternehmensform würden jedoch nicht der Erbschaftssteuer unterliegen – sie können nämlich nicht vererbt werden.
Ich habe die Sorge dass das Ziel ist ein Steuerschlupfloch für Überreiche zu schaffen.
Die Sorge ist vermutlich nicht unbegründet. Die Firma Bosch ist seit Jahren nach einem ähnlichen Prinzip aufgestellt (mit einer Stiftungskonstruktion) und kommt natürlich der Unternehmerfamilie sehr zu gute.
Das es schon heute mit komplexen Firmenkonstrukten funktioniert entkräftet allerdings gleichzeitig auch die Sorge. Die GmgV würde das Prinzip der „Zweckgebundenheit“ viel mehr auch für kleine Gründer*innen öffnen.
Ich bin da aber auch sehr hin und hergerissen. Meiner Meinung nach sollte die Wirtschaft viel mehr auf Gemeinwohlorientierung ausgerichtet sein, dafür reicht es aber nicht eine neue Gesellschaftsform anzubieten. Mit gGmbH, Genossenschaft etc. gibt es ja schon eine Auswahl. Grundsätzlich müssten diese Formen aber attraktiver und weniger bürokratisch ausgestaltet werden.
das gibt es bei der gmbh schon zu genüge, der springer verlag wurde auserhalb der familie mit 0% steuern vererbt
im artikal wird von ner ersatzbesteuerung geredet, d.h. die werden eher besteuert
Ich hatte das im Kontext dieser politischen Diskussion vermutet: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/erbschaft-steuer-spd-union-100.html
Tatsächlich ist das keine schlechte Sache. Das würde mir erlauben, die Mitarbeiter meines Unternehmens tatsächlich in mir gleichwertige Mitglieder zu überführen (sofern sie das wollen), was tatsächlich gerade mit einer GmbH eher so meh funktioniert.
Hä? Ist das nicht heute schon möglich? Es braucht nur im Unternehmensstatut erklärt werden, dass es sich um ein non-profit-Unternehmen handelt. Dann ist das auch rechtlich bindend für das Unternehmen.
Ist natürlich heute mit Mehraufwand verbunden, da man das extra reinschreiben muss. Ich dachte aber bisher, das sei ein verhältnismäßiger Mehraufwand und durchaus praktisch umsetzbar.
Ja, es ist tatsächlich schon heute möglich. Unternehmen wie Ecosia, Bosch und Zeiss funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip. Allerdings ist heute noch eine extra Stiftung nötig, um es wirklich fest einzubauen.
Die Satzung von einer GmbH kann mit einer Gesellschafter*innen-Mehrheit jederzeit geändert werden. Eine Stiftung hat einen festgeschriebenen Zweck, der unabänderlich ist. Nun wird die Stiftung Teilhaber an der GmbH und die Satzung der Einstimmigkeit unterstellt.
Das wäre mit der GmbV deutlich weniger aufwendig.
Die Satzung von einer GmbH kann mit einer Gesellschafter*innen-Mehrheit jederzeit geändert werden. Eine Stiftung hat einen festgeschriebenen Zweck, der unabänderlich ist. Nun wird die Stiftung Teilhaber an der GmbH und die Satzung der Einstimmigkeit unterstellt.
Aaaaha, das ist interessant. Ich wusste nicht dass GmbH-Satzungen abgeändert werden können. Dachte, das ist wie bei Stiftungen, unabänderlich. Hmm, ja, spezialisierte Unternehmensformen haben einfach den Zweck, das ganze mit weniger organisatorischem Aufwand zu bewältigen, aber sind nichts grundlegend neues.





