In der geplanten Änderung geht es um den Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetzes. Bisher stellt das Gesetz unter Strafe, wer Menschen gegen Geld in die EU bringt, also als Gegenleistung “einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt”. Die bestehende Unterscheidung zwischen finanziellen Beweggründen und der uneigennützigen, nach internationalen Übereinkommen angezeigten Rettung durch zivile Organisationen wird durch den geplanten Gesetzesentwurf allerdings aufgehoben. In Zukunft wird kein finanzieller Vorteil notwendig sein, um eine Strafbarkeit zu begründen, eine Ausnahme für humanitäre Arbeit ist nicht vorgesehen.

  • derFensterputzer@feddit.de
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    8 months ago

    Nein in den Nächsten Hafen.

    Heisst wenn die vor italien kentern können sie die nach Italien bringen, wenn die aber schon in der Nähe des Startpunkts kentern müssen die dahin zurück gebracht werden. Wenn sie in der Nähe Griechenland kentern nach Griechenland.

    Gemäss Seenotrecht haben die Retter aber kein Anrecht drauf einen weiter entfernten Hafen zu wählen, ausser der Zielhafen leitet sie zu einem anderen.