In Sri Lanka ist die doppelte Staatsbürgerschaft nur unter folgende Punkte erlaubt:
- Bis zum 21. Lebensjahr. Dabei spielt es keine Rolle wie man die andere Staatsbürgerschaft erworben hat (z.B. durch Geburtsortsprinzip, Vererbung)
- wenn man zuvor ein Antrag auf Beibehaltung gestellt hat und genehmigt wurde
- wenn man ein Antrag auf Wiedererlangung gestellt hat und genehmigt wurde
letztere beiden Punkten ist mit langen Wartezeiten verbunden und kostet 2000$ bei Erfolg. Zudem kann nicht jeder diese Anträge stellen, sondern muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Liste der Beschränkung siehe im Antrag).
Zudem wird meines Wissens auch Hintergrundüberprüfungen bei Antragstellung durchgeführt (z.B. Leute kommen zu Besuch im Elternhaus und werden befragt)
Kinder im Ausland geboren müssen sich zudem innerhalb eines Jahres bei der zuständigen Botschaft registrieren, um eine Geburts und Staatsbürgerschaftsurkunde ausgestellt zu bekommen.
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