Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar, den kontrollierten Umgang mit Cannabis gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz...
Weitergabe ist m.W. auch verboten bei aktueller Fassung.
Ich verstehe, dass vermutlich die Regeln eher als Grundlage genutzt werden um das Recht zu behalten gegen Handel oder ähnliches vorzugehen. Damit bleibt man aber eben der Kulanz oder Willkür ausgeliefert, wenn man nicht alles über 50-60g gleich entsorgt. Für die meisten vermutlich halb so wild aber “unsympathische” Nutzer sind dann ggf. eher mal dran.
Naja, dazu müssten sie dich erst einmal bei genau dem Zeitpunkt der Ernte erwischen.
Also nachdem die Pflanze ausgewachsen ist und als “tot” angesehen werden kann, aber bevor du das überschüssige Material an “Freunde” verschenkt hast.
Weitergabe ist m.W. auch verboten bei aktueller Fassung.
Ich verstehe, dass vermutlich die Regeln eher als Grundlage genutzt werden um das Recht zu behalten gegen Handel oder ähnliches vorzugehen. Damit bleibt man aber eben der Kulanz oder Willkür ausgeliefert, wenn man nicht alles über 50-60g gleich entsorgt. Für die meisten vermutlich halb so wild aber “unsympathische” Nutzer sind dann ggf. eher mal dran.