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Cake day: September 3rd, 2023

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  • Überlege Dir halt mal, was das für Konsequenzen hätte und ob du das auch willst.

    Das sehe ich anders. Gesetze geben schon klar ihren Inhalt vor, deshalb sehe ich eine Interpretation, die sich nach dem Ergebnis der Gesetze richtet, kritisch. Im Grunde denke ich schon, dass das Gesetz in der Theorie deutlich strikter als seine praktische Ausführung ist. Zudem gilt das Gesetz aus gutem Grund für alle (eben auch für politische Gegner der AfD).

    Ich sehe da übrigens rein grammatikalisch auch keinen Aufruf.

    Zugegeben, das ist wirklich Interpretationssache. Aber einen Aufruf braucht es im Kontext des Gesetzes auch nicht.

    Die politische Meinung und das eigene Verhalten sind Sachen für die man eben potentiell Konsequenzen ertragen muss

    Das Problem liegt nicht bei “Konsequenzen”, es liegt bei Beleidigungen oder Schlimmerem. Deshalb ist das eine äußerst gefährliche Einstellung. Im Grunde sagst du, dass politische Straftaten, etc. per se gerechtfertigt sind. Also z.B., dass Beleidigungen gerechtfertigt sind, weil sie eine politische Gruppe treffen. Der Grund, aus dem bestimmte Handlungen Straftaten sind, gibt es aber trotzdem noch. Und da ändert die politische Einstellung des Opfers auch nichts dran (z.B. erträgt “ein Grüner” in diesem Fall dieselben Schäden wie ein zufälliger Typ auf der Straße, wenn er beleidigt wird; beide werden entwürdigt). Diese Einstellung ist eine Rechtfertigung für Beleidigungen, Pöbeln und so weiter. Du würdest das sicherlich nicht so sehen, wenn Neonazis damit ihre Aktionen gegen linke Politiker/ Wähler begründen.

    “Rassisten sind ekelhaft”

    Ich denke nicht, dass das Volksverhetzung ist, da Rassismus keine mit dem Grundgesetz vereinbare politische Einstellung ist. Hierbei ist aber entscheidend, dass ein groß gefasster, abstrakter Begriff genutzt wird. Die Aussage ist trotzdem nicht mit Paragraph 1 vereinbar. Stünde da jetzt “AfD-Wähler sind Gift für die Gesellschaft”, sähe das auch schon wieder anders aus.

    Vertraut man diesem Artikel, sieht es wirklich danach aus, als ob eine Einschätzung als Volksverhetzung sehr unwahrscheinlich ist. Aber eine reine >freie Meinungsäußerung ist es aufgrund des entwürdigenden Charakters nicht.


  • Zitat aus dem Artikel:

    Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs droht mit Strafe wegen Volksverhetzung gegen den, der die „Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet

    • Die Bevölkerungsgruppe wäre in diesem Fall Parteimitglieder und Wähler der Grünen
    • Der Aufruf dazu, sie aktiv von Teilen des alltäglichen Lebens auszuschließen, kann als “verächtlich machen” gewertet werden

    Die Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Neuruppin prüft aber noch den Anfangsverdacht der Volksverhetzung, hoffentlich kommt sie zu einem transparent begründeten Ergebnis. Mich interessiert aber, warum das für dich einfach nur eine Meinungsäußerung darstellt. (Zu den anderen Fällen kann ich mich nicht äußern, da ich sie nicht kenne.)