

Die Formulierung ist da sehr schwammig und der Artikel an sich bietet keine Grundlage für Enteignungen, nur dass diese gesetzlich geregelt und vergolten werden müssen. Also wenn es ein Gesetzt gibt, welches Enteignungen verbietet ist es nicht zwingend im Widerspruch mit dem Artikel quasi: GG"Enteignungen per Gesetzt" -> Gesetz"Gibt keine Enteignungen"












Wie würdest du denn Farm- oder Industrieland behandeln ? Oder würde die Regelung nur ausgeschriebene Wohnräume betreffen und alles andere wäre erlaubt.