Mal wieder ein Rant. Da denkt man, man könnte statt auf Amazon auch mal direkt beim Verkäufer kaufen. Der wirbt sogar damit, dass er SEPA-Lastschriftmandate akzeptiert. An der Kasse stellt sich dann heraus, dass das einfach gelogen war.

Momox, wenn ihr unbedingt doch Provision an Amazon zahlen wollt, dann bitte.

  • 𝘋𝘪𝘳𝘬@lemmy.ml
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    10 days ago

    Klarna waren doch die, die illegaler weise Vollzugriff aufs Bankkonto wollen, oder? Wo man sogar eine Anleitung bekommt, wie man denen die One-Time-PIN, Chip-TAN-Daten, etc. übermitteln kann, und damit aktiv gegen die Nutzungsbedingungen praktisch aller Banken verstößt, was eine Kontokündigung zur Folge haben kann.

    • TanteRegenbogen@feddit.org
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      10 days ago

      Nur wenn man einen Klarnakonto will. Sonst muss alles was von meiner Bankkonto runterkommt immernoch mit mobilen Push-TAN bestätigt werden, selbst Zahlungen online per Kreditkarte.

    • bleistift2@sopuli.xyzOP
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      10 days ago

      Da ist dein Stand veraltet. Vor einigen Jahren wurde mal gerichtlich geklärt, dass die Bank nicht die Hohheit über dein Geld haben darf und dass du durchaus anderen Zahlungsdienstleistern Zugriff auf dein Konto gewähren darfst. Danach wurden solche Klauseln, wie du sie beschreibst, aus den AGBs entfernt.

      Edit: Beispiel der Sparkasse Köln (https://www.sparkasse-koelnbonn.de/content/dam/myif/sk-koelnbonn/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-online-banking.pdf):

      1 Leistungsangebot

      1. Der Konto-/Depotinhaber und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online-Banking in dem von der Sparkasse angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Sparkasse mittels Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absatz 34 ZAG zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.