Ziel: Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung zum Umgang mit Digitalmonopolisten und sich daraus ergebende mittelbare Ertüchtigung von Beamten, Politikern, Richtern und Entscheidungsträgermn, solche Urteile und Entscheidungen zu treffen, die dafür sorgen, dass die Digitalmonopolisten sich wieder an geltendes Recht halten, das heißt Kartellrecht, Datenschutz, Schutz der Kinder und Jugendlichen, Steuerrecht, Gleichbehandlung und den Schutz des Geistigen Eigentums.

Gewählter Weg: Das Anliegen der Absender und ihrer Rechteinhaber, Komponisten, Musik- und Presseverleger, Autoren sowie der Sendeunternehmen und ihrer jeweiligen Einzelurheber wird unter anderem, aber nicht hervorgehoben, erwähnt. Dieses Problem wird als eines unter vielen, vielleicht auch noch größeren, dargestellt. Nur auf diese Weise vermeiden wir den Hinweis von Kritikern, es gehe uns nur um die wirtschaftlichen Interessen unserer Medienunternehmen, Rechteinhaber und Urheber.

Das war vor knapp 7 Jahren. Scheint prächtig funktioniert zu haben.

Alternativer Bericht: https://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-vg-media-startet-kampagne-gegen-us-digitalkonzerne-1909-143565.html