Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.
Danke für die Information! Dann schauen wir mal, was wird.
Oh. Irgendwo hab ich noch die accountdaten rumliegen. Bisschen Taschengeld wäre nicht schlecht.
Reicht auch ein whatsapp-account? Nein, oder?
Hab mich bei der Sammelklage angemeldet, WhatsApp war nicht dabei…
Hätte nicht gedacht, dass ich mal enttäuscht wäre, so einen Account nicht zu haben
Seit vielen Jahren die erste gute Nachrichtenmeldung mit “Facebook” im Titel.
scheint mir ein Nobrainer für alle Betroffenen zu sein, sich dort anzumelden. Ausnahme wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben und sich selbst den Stress antun wollen, um bisschen weniger von der potentiellen Entschädigung abzugeben.
Hab den Prozess gerade durchlaufen. 9,5% der Schadenssumme sind Provision. Man kann im Verlauf aber angeben ob und welche Rechtsschutzversicherung man hat. Je nachdem kann es auf zwischen 5% und 0% Provision sinken.
Ist es das? Nach dem Bericht von BR:
Schon jetzt sind nach Schätzungen rund zehntausend Klagen deutscher Nutzer wegen Datenschutzverstößen gegen Meta anhängig. Allein die Berliner Kanzlei BK Baumeister & Kollegen vertritt nach eigenen Angaben mehr als 7.000 rechtsschutzversicherte Kläger. In rund 60 Prozent der bisher erstinstanzlich entschiedenen Fälle ist das Urteil gegen Meta ergangen, etwa 40 Prozent gingen zugunsten von Meta aus.
60% Erfolgschance sehe ich jetzt nicht als NoBrainer
ohne Kosten, wo liegt das Risiko? Im WorstCase hatte ich 10min Aufwand, im BestCase muss Meta mir bisschen Geld geben.
Diese Klage ist nicht ohne Kosten. Ich würde dabei der Kanzlei einen Auftrag mit 9,5% der Summe geben unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Soweit ich das sehe bekommen sie diesen Betrag auch wenn mein Fall nicht erfolgreich ist.
Ich hab davon aber überhaupt keine Ahnung. Vielleicht kann jemand der sich besser damit auskennt eine Einschätzung dazu geben.
Öhm nein?
Durch die Anmeldung werden Sie selbst nicht Beteiligter des Klageverfahrens. Auf Sie kommen keinerlei Verpflichtungen oder Verfahrenskosten zu.
Die Finanzierung des Verfahrens und Ihrer anwaltlichen Beratung übernimmt der Prozessfinanzierer Padronus. Dadurch entstehen dem einzelnen Verbraucher keine Kosten. Im Erfolgsfall erhält Padronus einen Anteil in Höhe von 9,5% des Ihnen zugesprochenen Betrags (mehr dazu in den FAQ).
Von dem, was für dich erstritten wird bekommen die 9,5% “Provision”. Im Erfolgsfall.
Und aus den FAQ:
Prozesskostenfinanzierung ist eine Dienstleistung, bei der ein externer Finanzierer die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt. Im Gegenzug erhält der Finanzierer im Erfolgsfall einen vorher vereinbarten Anteil am Gewinn oder der Entschädigung. Dies ermöglicht es Menschen oder Unternehmen, ihre Ansprüche durchzusetzen, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen.
Die anstehenden Kosten der Verbandsklage gegen Meta trägt zu 100 % der Prozessfinanzierer Padronus.
Padronus erhält im Fall, dass der Prozess gegen Meta erfolgreich verläuft, 9,5 % des Ihnen zugesprochenen Betrages. Falls die Klage nicht erfolgreich ist, entstehen für Sie keinerlei Kosten.
Beispiel: Wenn Ihnen 2.000 Euro zugesprochen werden, erhalten Sie 1.810 Euro, Padronus erhält 190 Euro.
Für Betroffene, die eine Rechtsschutzversicherung haben, besteht außerdem die Möglichkeit einer ausführlichen persönlichen anwaltlichen Beratung, um die richtige Wahl zwischen einer vom Rechtsschutzversicherer finanzierten Einzelklage oder der Teilnahme an der Verbandsklage zu treffen.
Danke für die Hilfe. Ich hab das offenbar nicht korrekt verstanden.
Hmm, mein Konto habe ich seit Jahren nicht mehr benutzt und es ist zudem auch ein Fake-Name. Kann man dann dennoch mitmachen?
Ja, aber nur wenn du vor jahren mindestens einmal “Hiermit widerspreche ich den Facebook ABG’s …” In deinem Profil gepostet hast! /s
Du bist eine natürliche Person (hoffe ich zumindest) und hast einmal Facebook benutzt. Das reicht laut Artikel als Vorrausetzung
Hier der Artikel vom BR zum Thema




